A
Glutenhaltiges Getreide,
namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen,
Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose ( 1 );
b) Maltodextrine auf Weizenbasis ( 1 );
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis;
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol
landwirtschaftlichen Ursprungs;
B
Krebstiere
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
C
Eier
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
D
Fische
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird;
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird;
E
Erdnüsse
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
F
Sojabohnen
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett ( 1 );
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches Dalpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen;
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen;
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;
G
Milch
und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol
landwirtschaftlichen Ursprungs;
b) Lactit;
H
Schalenfrüchte
namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus
avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya
illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera),
Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene
Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
L
Sellerie
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
M
Senf
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
N
Sesamsamen
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
O
Schwefeldioxid und Sulphite
in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des
Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind;
P
Lupinen
und daraus gewonnene Erzeugnisse;
R
Weichtiere
und daraus gewonnene Erzeugnisse;